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KUV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 19.03.1998
§ 28
Vermögensübergang bei Auflösung des Kommunalunternehmens
Das Vermögen eines aufgelösten Kommunalunternehmens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über.