Inhalt

BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
Artikel 6.03
Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
Fahrzeugen, die das blaue Blinklicht nach Artikel 3.12 zeigen, müssen andere Fahrzeuge ausweichen. Sie müssen erforderlichenfalls anhalten.