Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wird aufgrund des Übereinkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrepublik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft v. 1.6.1973 über die Schifffahrt auf dem Bodensee (BGBl. 1975 II S. 1405) und aufgrund des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft v. 1.6.1973 über die Schifffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen (BGBl. 1975 II S. 1405, 1412) von den zuständigen Verordnungsgebern einheitlich erlassen, in Bayern als Anhang zur EV-BodenseeSchO.
Anders als die übrigen bayerischen Rechtsvorschriften enthält die BSO keine amtliche Satzzählung.