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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO) Vom 20. März 1976 (GVBl. S. 55)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Verkehrsvorschriften
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Abschnitt I Allgemeines
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Abschnitt II Kennzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt III Sichtzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
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Abschnitt V Schiffahrtszeichen
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Abschnitt VI Fahrregeln
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Abschnitt VII Regeln für das Stilliegen
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Abschnitt VIII Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
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Abschnitt IX Fahrgastschiffahrt
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Abschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
Artikel 10.01 Geltungsbereich
Artikel 10.02 Ausgenommene Vorschriften
Artikel 10.03 Geschwindigkeitsbeschränkungen
Artikel 10.04 Begegnen und Überholen
Artikel 10.05 Durchfahrt unter Brücken
Artikel 10.06 Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
Artikel 10.07 Überqueren
Artikel 10.08 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Artikel 10.09 Fahrt bei unsichtigem Wetter
Artikel 10.10 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
Artikel 10.11 Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
Artikel 10.12 Verbotenes Stilliegen
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Abschnitt XI Verschiedenes
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Dritter Teil Zulassungsvorschriften
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Vierter Teil Schlußvorschriften
Anlage A Schallzeichen
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Anlage Schiffahrtszeichen
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Anlage C Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
Inhalt
BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
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Abschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
Artikel 10.01 Geltungsbereich
Artikel 10.02 Ausgenommene Vorschriften
Artikel 10.03 Geschwindigkeitsbeschränkungen
Artikel 10.04 Begegnen und Überholen
Artikel 10.05 Durchfahrt unter Brücken
Artikel 10.06 Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
Artikel 10.07 Überqueren
Artikel 10.08 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Artikel 10.09 Fahrt bei unsichtigem Wetter
Artikel 10.10 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
Artikel 10.11 Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
Artikel 10.12 Verbotenes Stilliegen