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Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO) Vom 20. März 1976 (GVBl. S. 55)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Verkehrsvorschriften
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Abschnitt I Allgemeines
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Abschnitt II Kennzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt III Sichtzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
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Abschnitt V Schiffahrtszeichen
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Abschnitt VI Fahrregeln
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Abschnitt VII Regeln für das Stilliegen
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Abschnitt VIII Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
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Abschnitt IX Fahrgastschiffahrt
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Abschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
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Abschnitt XI Verschiedenes
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Dritter Teil Zulassungsvorschriften
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Vierter Teil Schlußvorschriften
Anlage A Schallzeichen
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Anlage Schiffahrtszeichen
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Anlage C Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
Inhalt
BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
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Abschnitt I Allgemeines
Abschnitt II Kennzeichen der Fahrzeuge
Abschnitt III Sichtzeichen der Fahrzeuge
Abschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
Abschnitt V Schiffahrtszeichen
Abschnitt VI Fahrregeln
Abschnitt VII Regeln für das Stilliegen
Abschnitt VIII Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
Abschnitt IX Fahrgastschiffahrt
Abschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
Abschnitt XI Verschiedenes