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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO) Vom 20. März 1976 (GVBl. S. 55)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeine Vorschriften
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Verkehrsvorschriften
  • Bereich erweiternAbschnitt I Allgemeines
  • Bereich erweiternAbschnitt II Kennzeichen der Fahrzeuge
  • Bereich erweiternAbschnitt III Sichtzeichen der Fahrzeuge
  • Bereich reduzierenAbschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
  • Artikel 4.01 Allgemeines
  • Artikel 4.02 Schallzeichen der Fahrzeuge
  • Artikel 4.03 Schallzeichen von Häfen und Landestellen
  • Artikel 4.04 Verbotene Schallzeichen
  • Artikel 4.05 Sprechfunk
  • Bereich erweiternAbschnitt V Schiffahrtszeichen
  • Bereich erweiternAbschnitt VI Fahrregeln
  • Bereich erweiternAbschnitt VII Regeln für das Stilliegen
  • Bereich erweiternAbschnitt VIII Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
  • Bereich erweiternAbschnitt IX Fahrgastschiffahrt
  • Bereich erweiternAbschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
  • Bereich erweiternAbschnitt XI Verschiedenes
  • Bereich erweiternDritter Teil Zulassungsvorschriften
  • Bereich erweiternVierter Teil Schlußvorschriften
  • Anlage A Schallzeichen
  • Bereich erweiternAnlage Schiffahrtszeichen
  • Bereich erweiternAnlage C Abgasvorschriften für Schiffsmotoren

Inhalt

BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
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Abschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk

Artikel 4.01 Allgemeines
Artikel 4.02 Schallzeichen der Fahrzeuge
Artikel 4.03 Schallzeichen von Häfen und Landestellen
Artikel 4.04 Verbotene Schallzeichen
Artikel 4.05 Sprechfunk
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