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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO) Vom 20. März 1976 (GVBl. S. 55)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Verkehrsvorschriften
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Abschnitt I Allgemeines
Artikel 1.01 Schiffsführer
Artikel 1.02 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
Artikel 1.03 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Artikel 1.04 Verhalten unter besonderen Umständen
Artikel 1.05 Belastung und Personenzahl
Artikel 1.06 Urkunden
Artikel 1.07 Schiffahrtshindernisse
Artikel 1.08 Schutz der Schiffahrtszeichen
Artikel 1.09 Gewässerverunreinigung
Artikel 1.10 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
Artikel 1.11 Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
Artikel 1.12 Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
Artikel 1.13 Anordnungen in Einzelfällen
Artikel 1.14 Anordnungen vorübergehender Art
Artikel 1.15 Vorrangfahrzeuge
Artikel 1.16 Überwachung
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Abschnitt II Kennzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt III Sichtzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
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Abschnitt V Schiffahrtszeichen
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Abschnitt VI Fahrregeln
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Abschnitt VII Regeln für das Stilliegen
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Abschnitt VIII Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
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Abschnitt IX Fahrgastschiffahrt
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Abschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
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Abschnitt XI Verschiedenes
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Dritter Teil Zulassungsvorschriften
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Vierter Teil Schlußvorschriften
Anlage A Schallzeichen
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Anlage Schiffahrtszeichen
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Anlage C Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
Inhalt
BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
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Abschnitt I Allgemeines
Artikel 1.01 Schiffsführer
Artikel 1.02 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
Artikel 1.03 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Artikel 1.04 Verhalten unter besonderen Umständen
Artikel 1.05 Belastung und Personenzahl
Artikel 1.06 Urkunden
Artikel 1.07 Schiffahrtshindernisse
Artikel 1.08 Schutz der Schiffahrtszeichen
Artikel 1.09 Gewässerverunreinigung
Artikel 1.10 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
Artikel 1.11 Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
Artikel 1.12 Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
Artikel 1.13 Anordnungen in Einzelfällen
Artikel 1.14 Anordnungen vorübergehender Art
Artikel 1.15 Vorrangfahrzeuge
Artikel 1.16 Überwachung