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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO) Vom 20. März 1976 (GVBl. S. 55)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Verkehrsvorschriften
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Abschnitt I Allgemeines
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Abschnitt II Kennzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt III Sichtzeichen der Fahrzeuge
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Abschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
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Abschnitt V Schiffahrtszeichen
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Abschnitt VI Fahrregeln
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Abschnitt VII Regeln für das Stilliegen
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Abschnitt VIII Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
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Abschnitt IX Fahrgastschiffahrt
Artikel 9.01 Schiffsverkehr an den Landestellen
Artikel 9.02 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
Artikel 9.03 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
Artikel 9.04 Schleppverbot
Artikel 9.05 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
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Abschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
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Abschnitt XI Verschiedenes
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Dritter Teil Zulassungsvorschriften
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Vierter Teil Schlußvorschriften
Anlage A Schallzeichen
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Anlage Schiffahrtszeichen
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Anlage C Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
Inhalt
BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
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Abschnitt IX Fahrgastschiffahrt
Artikel 9.01 Schiffsverkehr an den Landestellen
Artikel 9.02 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
Artikel 9.03 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
Artikel 9.04 Schleppverbot
Artikel 9.05 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste