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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO) Vom 20. März 1976 (GVBl. S. 55)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeine Vorschriften
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Verkehrsvorschriften
  • Bereich erweiternAbschnitt I Allgemeines
  • Bereich erweiternAbschnitt II Kennzeichen der Fahrzeuge
  • Bereich erweiternAbschnitt III Sichtzeichen der Fahrzeuge
  • Bereich erweiternAbschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
  • Bereich erweiternAbschnitt V Schiffahrtszeichen
  • Bereich erweiternAbschnitt VI Fahrregeln
  • Bereich erweiternAbschnitt VII Regeln für das Stilliegen
  • Bereich erweiternAbschnitt VIII Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
  • Bereich reduzierenAbschnitt IX Fahrgastschiffahrt
  • Artikel 9.01 Schiffsverkehr an den Landestellen
  • Artikel 9.02 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
  • Artikel 9.03 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
  • Artikel 9.04 Schleppverbot
  • Artikel 9.05 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
  • Bereich erweiternAbschnitt X Besondere Vorschriften für den Rhein
  • Bereich erweiternAbschnitt XI Verschiedenes
  • Bereich erweiternDritter Teil Zulassungsvorschriften
  • Bereich erweiternVierter Teil Schlußvorschriften
  • Anlage A Schallzeichen
  • Bereich erweiternAnlage Schiffahrtszeichen
  • Bereich erweiternAnlage C Abgasvorschriften für Schiffsmotoren

Inhalt

BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
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Abschnitt IX Fahrgastschiffahrt

Artikel 9.01 Schiffsverkehr an den Landestellen
Artikel 9.02 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
Artikel 9.03 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
Artikel 9.04 Schleppverbot
Artikel 9.05 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
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