Inhalt

BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
Anlage A
Schallzeichen
A. Schallzeichen der Fahrzeuge
Schallzeichen
Bedeutung des Schallzeichens
Artikel
ein kurzer Ton
„Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“
4.02
(1)
– –
zwei kurze Töne
„Ich richte meinen Kurs nach Backbord“
4.02
(1)
„Die Vorbeifahrt soll Steuerbord an Steuerbord stattfinden“
6.04
(4)


10.04
(1)
– – –
drei kurze Töne
„Meine Maschine geht rückwärts“
4.02
(1)
– – – –
vier kurze Töne
„Ich bin manövrierunfähig“
4.02
(1)
ein langer Ton
„Achtung“ oder „Ich halte meinen Kurs bei“
4.02
(1)
„Hafenausfahrtsignal“
6.10
(2)
„Nebelsignal der Fahrzeuge, ausgenommen der Vorrangfahrzeuge“
6.14
(1)
„Brückendurchfahrtssignal“
10.05
(1)
— —
zwei lange Töne
„Nebelsignal der Vorrangfahrzeuge“
6.14
(2)
— — —
drei lange Töne
„Hafeneinfahrtsignal der Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und Fahrzeuge in Not“
6.10
(2)
— — — …
Folge langer Töne
„Notsignal der Fahrzeuge“
6.16

B. Schallzeichen der Anlagen


– – – – – –
zwei kurze Töne, dreimal in der Minute oder anhaltendes Läuten mit einer Glocke
„Nebelsignal der Häfen, Landestellen und Nebelwarnanlagen“
4.03