10 Treffer in 10 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG München: Ausweisung eines straffällig gewordenen serbischen Staatsangehörigen
Urteil vom 15.06.2022 – M 12 K 21.6331
VG Würzburg: Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe
Urteil vom 04.11.2024 – W 8 K 24.394
VG Würzburg: Widerruf der Corona-Soforthilfe: Personalkosten für Liquiditätsengpass irrelevant
Urteil vom 23.05.2025 – W 8 K 24.1319
VG Würzburg: Widerruf einer Corona-Soforthilfe mangels Liquiditätsengpass
Urteil vom 07.07.2025 – W 8 K 24.478
VG Würzburg: Neustarthilfe nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)
Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 24.111
VG Würzburg: Förderung landwirtschaftlicher Flächen in Bayern
Urteil vom 15.01.2024 – W 8 K 23.51
VG Würzburg: Widerruf einer gewährten Soforthilfe Corona wegen Zweckverfehlung
Urteil vom 13.01.2025 – W 8 K 24.641
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, keine Berücksichtigung von Personalaufwendungen, keine Differenzierung nach personalintensiven Branchen, intendiertes Widerrufsermessen, kein Ausnahmefall, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, Rückzahlungsverpflichtung, keine Entreicherung, Zweckverfehlung, Rückforderung, Widerruf der Bewilligung, Personalkosten, Vertrauensschutz
Urteil vom 28.04.2026 – W 8 K 25.66
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, Teilablehnung einer Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III, Ersetzung des Bewilligungsbescheids durch vorbehaltenen Schlussbescheid, maßgebliche Verwaltungspraxis plausibilisiert, Interpretationshoheit des Zuwendungsgebers, europarechtliche Vorgaben, europarechtlich befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19, erforderliche Beihilfekonformität der Überbrückungshilfe, erforderliche Einhaltung des Beihilferahmens der Bundesregelung, Kleinbeihilfen 2020, Auslaufen des Temporary, Framework am 30. Juni 2022, Gewährung von Kleinbeihilfen nur bis zum Außerkrafttreten am 30. Juni 2022 möglich, unzulässige Erweiterung des Antrags um Fixkosten in Schlussabrechnung, erstmalige Geltendmachung handelsrechtliche Abschreibungen in Schlussabrechnung, kein Ausnahmefall, Bezugnahme auf Bescheid und auf Erwiderung der Beklagten, Corona-Wirtschaftshilfen, Verwaltungspraxis, Fixkostenförderung, Schlussabrechnung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Vertrauensschutz, Ausnahmefall
Urteil vom 13.04.2026 – W 8 K 24.2082
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, Nichterscheinen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Auflagenverstoß, Mitwirkungspflichtverletzung, fehlende Zustellung, reine Schutzbehauptung, freie Würdigung der Einzelfallumstände, intendiertes Widerrufsermessen, kein Ausnahmefall, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, Rückzahlungsverpflichtung, keine Entreicherung, Auflagenverstoß, Mitwirkungspflichten, Vertrauensschutz, Verwendungsnachweis
Urteil vom 30.03.2026 – W 8 K 25.667