LG München II: Verdeckte Teilklage, offene Teilklage, Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzbedürfnis des Klägers, Vergütungsanspruch, Klageerweiterung, Abschlagszahlungen, Architektenvertrag, Derselbe Streitgegenstand, Anderweitige Rechtshängigkeit, Nicht erbrachte Leistungen, Schlußrechnung, Einzelrichter, Zulässigkeit der Klage, Lebenssachverhalt, Zwischenurteil, Prozessuale, Landgerichte, Klageänderung, negative Feststellungsklage
Zwischenurteil vom 23.12.2021 – 3 O 1792/20 Arch