LG München II: Verdeckte Teilklage, offene Teilklage, Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzbedürfnis des Klägers, Vergütungsanspruch, Abschlagszahlungen, Architektenvertrag, Anderweitige Rechtshängigkeit, Klageerweiterung, Derselbe Streitgegenstand, Schlußrechnung, Einzelrichter, Nicht erbrachte Leistungen, Zwischenurteil, Zulässigkeit der Klage, Lebenssachverhalt, Abgesonderte Verhandlung, Landgerichte, Unterschiedliche Streitgegenstände, Prozessuale
Zwischenurteil vom 23.12.2021 – 3 O 1792/20 Arch