OLG München: Antragsgegner, Verfahrensgebühr, Selbstständiges Beweisverfahren, Geschäftsgebühr, Post- und Telekommunikationspauschale, Gesamtschuldnerische Haftung, Gesamtschuldnerschaft, Gesamtschuldnerhaftung, Gesamtschuldverhältnis, Beschwerdesumme, Einigungsgebühr, Zustellungskosten, Anwaltsvergütung, Gesamtvergütung, Überzahlung, Beschwerdeführer, Auftraggeberhaftung, Sofortige Beschwerde, Vergütungsfestsetzung, Umsatzsteuer
Beschluss vom 14.04.2025 – 11 W 1368/24 e