1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
AG Garmisch-Partenkirchen: Freispruch vom Vorwurf der Zuwiderhandlung gegen eine Beschränkungsverfügung – unverhältnismäßige Beschränkung einer Versammlung (hier: Maskenpflicht bei einer Versammlung unter freiem Himmel auf einer Fläche, auf der die Teilnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m einhalten können)
Urteil vom 05.08.2021 – 2 Cs 12 Js 47757/20