Inhalt

AG Bayreuth, Beschluss v. 18.10.2024 – 2 XVII 262/23
Titel:

Elektronisches Dokument, Elektronischer Rechtsverkehr, Aufgabe zur Post, Bekanntgabe, Beschwerdefrist, Beschwerdeschrift, Beschwerde gegen, Beschwerdeführer, Beschwerdeeinlegung, Qualifizierte elektronische Signatur, Niederschrift, Gelegenheit zur Stellungnahme, Rechtsbehelfsbelehrung, Vorübergehende Unmöglichkeit, Angefochtener Beschluss, Elektronische Kommunikation, Beschlüsse, Juristische Person des öffentlichen, Betreuungsbehörde, Rechtsmittel

Schlagworte:
Betreuung, Wegfall der Betreuung, Geschäftsfähigkeit, Eigenständige Lebensführung, Betreuungsbehörde, Stellungnahme, Erforderlichkeit der Betreuung
Rechtsmittelinstanzen:
LG Bayreuth, Beschluss vom 18.11.2024 – 51 T 163/24
BGH Karlsruhe, Beschluss vom 13.08.2025 – XII ZB 616/24
Fundstelle:
BeckRS 2024, 49760

Tenor

Die Betreuung wird aufgehoben.

Gründe

1
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung weggefallen sind (§ 1871 Abs. 1 BGB).
2
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Bericht der Betreuungsbehörde Die Betroffene ist geschäftsfähig. Sie kümmert sich eigenständig um ihre Angelegenheiten.
3
Allen Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ging keine Stellungnahme ein.
4
Die Betreuung ist daher nicht mehr erforderlich.