Inhalt

AG Bayreuth, Beschluss v. 18.10.2024 – 2 XVII 262/23
Titel:

Aufhebung der Betreuung wegen Wegfalls der Voraussetzungen

Normenkette:
BGB § 1871 Abs. 1 S. 1
Leitsatz:
Fallen die Voraussetzungen einer Betreuung weg, weil die Betroffene geschäftsfähig ist und sich eigenständig um ihre Angelegenheiten kümmern kann, hat das Betreuungsgericht diese nach § 1871 Abs. 1 S. 1 BGB mangels Erforderlichkeit aufzuheben. (Rn. 1 – 4) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Betreuung, Ermittlungen, Voraussetzungen, Geschäftsfähigkeit
Rechtsmittelinstanzen:
LG Bayreuth, Beschluss vom 18.11.2024 – 51 T 163/24
BGH Karlsruhe, Beschluss vom 13.08.2025 – XII ZB 616/24
Fundstelle:
BeckRS 2024, 49760

Tenor

Die Betreuung wird aufgehoben.

Gründe

1
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung weggefallen sind (§ 1871 Abs. 1 BGB).
2
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Bericht der Betreuungsbehörde Die Betroffene ist geschäftsfähig. Sie kümmert sich eigenständig um ihre Angelegenheiten.
3
Allen Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ging keine Stellungnahme ein.
4
Die Betreuung ist daher nicht mehr erforderlich.