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787-L Richtlinie zur Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-Agri) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. April 2022, Az. G2-7020-1/322 (BayMBl. Nr. 281, ber. 2023 Nr. 320)
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Teil I Übersicht
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Teil II Einzelbestimmungen zu den Fördermaßnahmen
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Teil III Weitere Zuwendungsbestimmungen
1. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
2. Mehrfachförderung
3.
4.
5. Vorzeitige Beendigung von Maßnahme B
6. Vergabe von Aufträgen
7. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
8. Standardeinheitskosten
9. Zulässiger Maßnahmenbeginn
10.
11.
12.
13. Zweckbindung
14.
15.
16. Nettoeinnahmen
17.
18. Wettbewerbsrecht
19. Verfahren
20. Haushaltvorbehalt
21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 03.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 14.04.2022
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Teil III Weitere Zuwendungsbestimmungen
1. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
2. Mehrfachförderung
3.
4.
5. Vorzeitige Beendigung von Maßnahme B
6. Vergabe von Aufträgen
7. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
8. Standardeinheitskosten
9. Zulässiger Maßnahmenbeginn
10.
11.
12.
13. Zweckbindung
14.
15.
16. Nettoeinnahmen
17.
18. Wettbewerbsrecht
19. Verfahren
20. Haushaltvorbehalt
21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten