Inhalt

Text gilt ab: 03.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 14.04.2022
1.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Grundlagenforschung,
vorbereitende Arbeiten für die Antragstellung zur Maßnahme A, ausgenommen sind Ausgaben gemäß Teil III Nr. 9.3 dieser Richtlinie,
Ausgaben für die Neuerrichtung und den Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie für den Kauf/Erwerb von bereits bestehenden Gebäuden und baulichen Anlagen,
Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken,
Erwerb von Ausrüstungen, Geräten und Technologieobjekten, die nicht ausschließlich für das geförderte Projekt verwendet werden,
Erwerb von selbstfahrenden Maschinen (z. B. Schlepper, Auto),
Erwerb gebrauchter Maschinen, Anlagen und Geräte,
Leasingkosten,
Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren, einjährigen Pflanzen und deren Anpflanzung,
Umsatzsteuer,
Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte),
Zölle,
Ausgaben für die Anmeldung von Patenten.