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Grundlagenforschung,
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vorbereitende Arbeiten für die Antragstellung zur Maßnahme A, ausgenommen sind Ausgaben gemäß Teil III Nr. 9.3 dieser Richtlinie,
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Ausgaben für die Neuerrichtung und den Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie für den Kauf/Erwerb von bereits bestehenden Gebäuden und baulichen Anlagen,
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Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken,
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Erwerb von Ausrüstungen, Geräten und Technologieobjekten, die nicht ausschließlich für das geförderte Projekt verwendet werden,
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Erwerb von selbstfahrenden Maschinen (z. B. Schlepper, Auto),
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Erwerb gebrauchter Maschinen, Anlagen und Geräte,
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Leasingkosten,
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Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren, einjährigen Pflanzen und deren Anpflanzung,
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Umsatzsteuer,
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Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte),
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Zölle,
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Ausgaben für die Anmeldung von Patenten.