Inhalt

Text gilt ab: 03.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 14.04.2022

Teil I Übersicht

1Zur Umsetzung von EIP-Agri in Bayern erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) die vorliegende Richtlinie. 2Damit werden Zuwendungen für die Einrichtung und Tätigkeit von operationellen Gruppen (OG) sowie für die von diesen entwickelten Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-Agri) gewährt. 3Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ausreichend bereitgestellter Mittel durch die Europäische Union.