Inhalt

Text gilt ab: 03.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 14.04.2022
10.
Änderungen der Zusammensetzung der OG, der Einbindung von Kooperationspartnern, der genehmigten Idee und des Konzepts oder des bewilligten Projektes müssen von den Antragstellern umgehend schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde.