Inhalt
5.
Vorzeitige Beendigung von Maßnahme B
5.1
Wenn sich das bewilligte Vorhaben im Rahmen der Maßnahme B als nicht durchführbar erweist, steht eine Rückforderung der bereits gewährten Zuwendung im Ermessen der Bewilligungsbehörde.
5.2
Von einer Rückforderung kann insbesondere abgesehen werden, wenn
- –
-
der Projektplan bisher ordnungsgemäß umgesetzt wurde,
- –
-
das Projekt während seiner bisherigen Laufzeit regelmäßig evaluiert wurde (Fortschrittsberichte),
- –
-
die Evaluierungsergebnisse zeigen (Fortschritts- beziehungsweise Abschlussberichte), dass der Erfolg des Innovationsprojektes nicht erreichbar ist, beziehungsweise nicht erreicht werden konnte.