Inhalt

Text gilt ab: 03.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 14.04.2022
7.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden durch
vorab kalkulierte Werte bei der Anwendung vereinfachter Kostenoptionen oder
geeignete Bewertungssysteme, wie z. B. Angebote, Referenzkosten oder Bewertungsausschuss
sichergestellt.