Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 09.10.2023
3.
Verwendung von Vordrucken
Zur Ausführung der Kostenverfügung sind die festgestellten Vordrucke der Kost-Reihe zu verwenden, soweit nicht der Landesjustizkasse Bamberg die erforderlichen Daten in Form von Datensätzen übermittelt werden.