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2193-F Vollzug des Abmarkungsgesetzes durch die Feldgeschworenen (Feldgeschworenenbekanntmachung – FBek) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und der Finanzen und für Heimat vom 9. Juli 2020, Az. 74-VM 1013-1/2 (BayMBl. Nr. 425)
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Teil 1 Rechtsstellung und Aufsicht
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Teil 2 Dienstleistung der Feldgeschworenen
3. Mitwirkung bei den von Behörden geleiteten Abmarkungen
4. Anordnung der Dienstleistung
5. Vorbehaltener Steinsatz
6. Grenzzeichen
7. Anbringen der Grenzzeichen
8. Siebenergeheimnis
9. Bereitstellung von Gerät und Material
10. Selbstständige Abmarkung durch Feldgeschworene
11. Ausschluss von der Abmarkung und sonstigen Tätigkeiten
12. Erhaltung der Grenzzeichen
13. Grenzbegehungen
14. Gebühren der Feldgeschworenen
15. Haftung der Feldgeschworenen
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Teil 3 Wahl und Organisation
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Teil 4 Schlussvorschrift
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
FBek
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 09.07.2020
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Teil 2
Dienstleistung der Feldgeschworenen
3. Mitwirkung bei den von Behörden geleiteten Abmarkungen
4. Anordnung der Dienstleistung
5. Vorbehaltener Steinsatz
6. Grenzzeichen
7. Anbringen der Grenzzeichen
8. Siebenergeheimnis
9. Bereitstellung von Gerät und Material
10. Selbstständige Abmarkung durch Feldgeschworene
11. Ausschluss von der Abmarkung und sonstigen Tätigkeiten
12. Erhaltung der Grenzzeichen
13. Grenzbegehungen
14. Gebühren der Feldgeschworenen
15. Haftung der Feldgeschworenen