Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2193-F Vollzug des Abmarkungsgesetzes durch die Feldgeschworenen (Feldgeschworenenbekanntmachung – FBek) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und der Finanzen und für Heimat vom 9. Juli 2020, Az. 74-VM 1013-1/2 (BayMBl. Nr. 425)
  • Bereich erweiternTeil 1 Rechtsstellung und Aufsicht
  • Bereich reduzierenTeil 2 Dienstleistung der Feldgeschworenen
  • 3. Mitwirkung bei den von Behörden geleiteten Abmarkungen
  • 4. Anordnung der Dienstleistung
  • 5. Vorbehaltener Steinsatz
  • 6. Grenzzeichen
  • 7. Anbringen der Grenzzeichen
  • 8. Siebenergeheimnis
  • 9. Bereitstellung von Gerät und Material
  • 10. Selbstständige Abmarkung durch Feldgeschworene
  • 11. Ausschluss von der Abmarkung und sonstigen Tätigkeiten
  • 12. Erhaltung der Grenzzeichen
  • 13. Grenzbegehungen
  • 14. Gebühren der Feldgeschworenen
  • 15. Haftung der Feldgeschworenen
  • Bereich erweiternTeil 3 Wahl und Organisation
  • Bereich erweiternTeil 4 Schlussvorschrift
  • [Schlussformel]
  • Anlagenverzeichnis

Inhalt

FBek
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 09.07.2020
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

Teil 2
Dienstleistung der Feldgeschworenen

3. Mitwirkung bei den von Behörden geleiteten Abmarkungen
4. Anordnung der Dienstleistung
5. Vorbehaltener Steinsatz
6. Grenzzeichen
7. Anbringen der Grenzzeichen
8. Siebenergeheimnis
9. Bereitstellung von Gerät und Material
10. Selbstständige Abmarkung durch Feldgeschworene
11. Ausschluss von der Abmarkung und sonstigen Tätigkeiten
12. Erhaltung der Grenzzeichen
13. Grenzbegehungen
14. Gebühren der Feldgeschworenen
15. Haftung der Feldgeschworenen
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel