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Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 23.12.2022
16.
Rechtliche Hinweise
1Die Bayerische Vermessungsverwaltung besitzt alle Rechte an den von ihr bereitgestellten Geobasisdaten. 2Insbesondere besitzt sie die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) in der jeweils geltenden Fassung. 3Außerdem unterliegen die Geobasisdaten den Bestimmungen des Vermessungs- und Katastergesetzes.