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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung – MeldDV) Vom 15. September 2015 (GVBl. S. 357) BayRS 210-3-2-I (§§ 1–27)
  • Bereich reduzierenTeil 1 Melderechtliche Regelungen (§§ 1–23)
  • § 1 Allgemeines
  • § 2 Regelmäßige Datenübermittlungen
  • § 3 Zentraler Meldedatenbestand
  • § 4 Automatisierte Abrufe
  • § 5 Automatisierte Behördenauskunft
  • § 6 Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
  • § 7 Datenübermittlungen an die Katastrophenschutzbehörden
  • § 8 Datenübermittlungen an die Jugendämter
  • § 9 Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörden
  • § 10 Datenübermittlungen an die Sprengstoffbehörden
  • § 11 Datenübermittlungen an das Landesamt für Verfassungsschutz
  • § 12 Datenübermittlungen an die Gerichtsvollzieher und die Vollstreckungsstellen der Finanzbehörden
  • § 13 (aufgehoben)
  • § 14 Datenübermittlungen an die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz
  • § 15 Datenübermittlungen an Schulen
  • § 16 (aufgehoben)
  • § 17 Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern
  • § 18 Datenübermittlungen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • § 19 Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
  • § 20 Datenübermittlungen an das Landesamt für Statistik
  • § 21 Datenübermittlungen zum Zweck von Ehrungen
  • § 22 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • § 23 Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk
  • Bereich erweiternTeil 2 Pass- und personalausweisrechtliche Regelungen (§§ 24–26)
  • Bereich erweiternTeil 3 Schlussvorschriften (§ 27)
  • [Schlussformel]

Inhalt

MeldDV
Text gilt ab: 17.12.2024
Fassung: 15.09.2015
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Teil 1 Melderechtliche Regelungen

§ 1 Allgemeines
§ 2 Regelmäßige Datenübermittlungen
§ 3 Zentraler Meldedatenbestand
§ 4 Automatisierte Abrufe
§ 5 Automatisierte Behördenauskunft
§ 6 Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
§ 7 Datenübermittlungen an die Katastrophenschutzbehörden
§ 8 Datenübermittlungen an die Jugendämter
§ 9 Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörden
§ 10 Datenübermittlungen an die Sprengstoffbehörden
§ 11 Datenübermittlungen an das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 12 Datenübermittlungen an die Gerichtsvollzieher und die Vollstreckungsstellen der Finanzbehörden
§ 13 (aufgehoben)
§ 14 Datenübermittlungen an die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz
§ 15 Datenübermittlungen an Schulen
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern
§ 18 Datenübermittlungen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
§ 19 Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
§ 20 Datenübermittlungen an das Landesamt für Statistik
§ 21 Datenübermittlungen zum Zweck von Ehrungen
§ 22 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 23 Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk
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