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MeldDV
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 15.09.2015
§ 6
Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
1Bei einer An- oder Abmeldung, einem Sterbefall oder einer Namensänderung übermittelt die AKDB tagesaktuell durch Datenübertragung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben an das Bayerische Landeskriminalamt folgende Daten:


Datenblätter:
1.
Familienname
0101 bis 0106,
2.
frühere Namen
0201 bis 0205,
3.
Vornamen
0301, 0302,
4.
Doktorgrad
0401,
5.
Ordensname, Künstlername
0501, 0502,
6.
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
0601 bis 0603,
7.
Geschlecht
0701,
8.
derzeitige Staatsangehörigkeiten
1001 bis 1004,
9.
derzeitige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung; bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei einem Wegzug in das Ausland die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
1200 bis 1213a, 1223, 1232, 1233
10.
Einzugsdatum und Auszugsdatum
1301, 1306,
11.
Sterbedatum und Sterbeort
1901, 1904, 1905.
2Das Bayerische Landeskriminalamt hat die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen, sobald feststeht, dass diese nicht mehr für die polizeiliche Datenverarbeitung benötigt werden.