Inhalt
Das Haushaltsgesetz 2024/2025 (HG 2024/2025) vom 21. Juni 2024 (GVBl. S. 114, BayRS 630-2-26-F), das durch § 1 des Gesetzes vom 28. April 2025 (GVBl. S. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Art. 2 Abs. 5 wird aufgehoben.
- 2.
-
Art. 15 wird wie folgt geändert:
- a)
-
In der Überschrift wird die Angabe „ , Außerkrafttreten“ gestrichen.
- b)
-
Abs. 3 wird aufgehoben.