Inhalt
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird in Einnahmen und Ausgaben
- 1.
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für das Haushaltsjahr 2026 auf 84 842 411 100 € und
- 2.
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für das Haushaltsjahr 2027 auf 83 830 570 900 €
festgestellt.