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HG 2026/2027
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 08.05.2026
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird in Einnahmen und Ausgaben
1.
für das Haushaltsjahr 2026 auf 84 842 411 100 € und
2.
für das Haushaltsjahr 2027 auf 83 830 570 900 €
festgestellt.