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HG 2026/2027
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 08.05.2026
Art. 12
Weitere Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes
Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch Art. 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
In Art. 2 Abs. 3 Nr. 2 wird die Angabe „60a, 108 Abs. 12“ durch die Angabe „60b“ ersetzt.
2.
In Art. 108 Abs. 12 werden die Angabe „für Dezember 2025“ durch die Angabe „für Dezember 2026“ und die Angabe „31. Dezember 2025“ durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.
3.
Art. 111 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 1 wird die Angabe „Art. 60b und“ gestrichen.
b)
In Nr. 2 wird vor der Angabe „Art. 108 Abs. 14“ die Angabe „Art. 60b und“ eingefügt.
4.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a)
Die Besoldungsgruppe A 13 wird wie folgt geändert:
aa)
Die Zeile „Erster Kriminalhauptkommissar, Erste Kriminalhauptkommissarin2)“ wird durch die Zeile „Erster Kriminalhauptkommissar, Erste Kriminalhauptkommissarin9)“ ersetzt.
bb)
Die Zeile „Erster Polizeihauptkommissar, Erste Polizeihauptkommissarin2)“ wird durch die Zeile „Erster Polizeihauptkommissar, Erste Polizeihauptkommissarin9)“ ersetzt.
cc)
Fußnote 2 wird aufgehoben.
dd)
In der Fußnote 9 wird die Angabe „der Fachlaufbahn Justiz mit dem Schwerpunkt Rechtspflege oder der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik“ gestrichen.
b)
In der Fußnote 3 der Besoldungsgruppe B 2 wird die Angabe „oder des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ gestrichen.
c)
Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:
aa)
Nach der Zeile „Direktor, Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung“ wird die Zeile „Direktor, Direktorin der Bezirksverwaltung Oberbayern“ eingefügt.
bb)
Nach der Zeile „Direktor, Direktorin des Zentralinstituts für Kunstgeschichte“ wird die Zeile „Direktor, Direktorin des Zweckverbands Hafen Straubing-Sand“ eingefügt.
cc)
In der Fußnote 5 wird nach der Angabe „München“ die Angabe „oder des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
d)
In der Fußnote 3 der Besoldungsgruppe B 4 wird die Angabe „Bereitschaftspolizei oder der“ gestrichen.
e)
In der Fußnote 2 der Besoldungsgruppe B 5 wird nach der Angabe „Mittelfranken“ die Angabe „oder des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
f)
In der Besoldungsgruppe B 2 kw wird nach der Zeile „Kanzler, Kanzlerin der Universität Bayreuth“ die Zeile „Polizeivizepräsident, Polizeivizepräsidentin des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
g)
In der Besoldungsgruppe B 4 kw wird nach der Zeile „Geschäftsführender Direktor, Geschäftsführende Direktorin der Landesgewerbeanstalt Bayern“ die Zeile „Polizeipräsident, Polizeipräsidentin der Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
5.
In der Tabelle der Anlage 4 wird in der Zeile der Besoldungsgruppe A 13 in der Spalte Fußnote die Angabe „2,“ gestrichen.