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Art. 12
Weitere Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes
Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch Art. 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Art. 2 Abs. 3 Nr. 2 wird die Angabe „60a, 108 Abs. 12“ durch die Angabe „60b“ ersetzt.
- 2.
-
In Art. 108 Abs. 12 werden die Angabe „für Dezember 2025“ durch die Angabe „für Dezember 2026“ und die Angabe „31. Dezember 2025“ durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.
- 3.
-
Art. 111 wird wie folgt geändert:
- a)
-
In Nr. 1 wird die Angabe „Art. 60b und“ gestrichen.
- b)
-
In Nr. 2 wird vor der Angabe „Art. 108 Abs. 14“ die Angabe „Art. 60b und“ eingefügt.
- 4.
-
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Die Besoldungsgruppe A 13 wird wie folgt geändert:
- aa)
-
Die Zeile „Erster Kriminalhauptkommissar, Erste Kriminalhauptkommissarin2)“ wird durch die Zeile „Erster Kriminalhauptkommissar, Erste Kriminalhauptkommissarin9)“ ersetzt.
- bb)
-
Die Zeile „Erster Polizeihauptkommissar, Erste Polizeihauptkommissarin2)“ wird durch die Zeile „Erster Polizeihauptkommissar, Erste Polizeihauptkommissarin9)“ ersetzt.
- cc)
-
Fußnote 2 wird aufgehoben.
- dd)
-
In der Fußnote 9 wird die Angabe „der Fachlaufbahn Justiz mit dem Schwerpunkt Rechtspflege oder der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik“ gestrichen.
- b)
-
In der Fußnote 3 der Besoldungsgruppe B 2 wird die Angabe „oder des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ gestrichen.
- c)
-
Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
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Nach der Zeile „Direktor, Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung“ wird die Zeile „Direktor, Direktorin der Bezirksverwaltung Oberbayern“ eingefügt.
- bb)
-
Nach der Zeile „Direktor, Direktorin des Zentralinstituts für Kunstgeschichte“ wird die Zeile „Direktor, Direktorin des Zweckverbands Hafen Straubing-Sand“ eingefügt.
- cc)
-
In der Fußnote 5 wird nach der Angabe „München“ die Angabe „oder des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
- d)
-
In der Fußnote 3 der Besoldungsgruppe B 4 wird die Angabe „Bereitschaftspolizei oder der“ gestrichen.
- e)
-
In der Fußnote 2 der Besoldungsgruppe B 5 wird nach der Angabe „Mittelfranken“ die Angabe „oder des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
- f)
-
In der Besoldungsgruppe B 2 kw wird nach der Zeile „Kanzler, Kanzlerin der Universität Bayreuth“ die Zeile „Polizeivizepräsident, Polizeivizepräsidentin des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
- g)
-
In der Besoldungsgruppe B 4 kw wird nach der Zeile „Geschäftsführender Direktor, Geschäftsführende Direktorin der Landesgewerbeanstalt Bayern“ die Zeile „Polizeipräsident, Polizeipräsidentin der Bereitschaftspolizei“ eingefügt.
- 5.
-
In der Tabelle der Anlage 4 wird in der Zeile der Besoldungsgruppe A 13 in der Spalte Fußnote die Angabe „2,“ gestrichen.