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BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
Artikel 10.08
Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern sind verboten.