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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 05.09.2019
§ 65
Zugangsvoraussetzungen
1Für die Aufnahme ist die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem der gewählten Fachrichtung einschlägigen oder verwandten Ausbildungsberuf und zusätzlich eine weitere einschlägige Berufstätigkeit von zwei Jahren erforderlich. 2Abweichend von Satz 1 ist die Aufnahme in die Fachrichtungen Milchwirtschaft und Molkereiwesen sowie Milchwirtschaftliches Laborwesen nach einer einschlägigen Berufstätigkeit von einem Jahr möglich, in die Fachrichtung ökologischer Landbau ohne Praxiszeit. 3Zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Voraussetzungen ist für die Aufnahme in die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser in der Abschlussprüfung Gärtner/Gärtnerin und für die Aufnahme in die Fachrichtung Milchwirtschaft und Molkereiwesen ein Notendurchschnitt von 3,5 oder besser in der Abschlussprüfung in einem einschlägigen oder verwandten Ausbildungsberuf erforderlich.