Inhalt

BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.09.2019
§ 27
Bildungsziele
(1) 1Im Rahmen des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Schulen (Art. 1 BayEUG) sowie des gemeinsamen Bildungsauftrags der Schulen gemäß § 2 soll die Landwirtschaftsschule die Studierenden auf ihren Beruf als Unternehmer oder Unternehmerin oder als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin der Landwirtschaft oder der Hauswirtschaft vorbereiten. 2Darüber hinaus erwerben die Studierenden persönlichkeits- und berufsrelevante Schlüsselqualifikationen, wie zum Beispiel Anleitungskompetenz, und entwickeln Bewusstsein für die gemeinsame Verantwortung von Erzeugern und Verbrauchern für eine nachhaltige Agrarwirtschaft. 3In den zwei- und dreisemestrigen Studiengängen sollen die Studierenden insbesondere darauf vorbereitet werden, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden.
(2) In den einzelnen Studiengängen erwerben die Studierenden folgende Kenntnisse und Kompetenzen:
1.
Im dreisemestrigen Studiengang der Abteilung Landwirtschaft erwerben sie Wissen und Können in der Betriebs- und Unternehmensführung, insbesondere die notwendige Handlungs- und Entscheidungskompetenz zur Optimierung und Weiterentwicklung des eigenen Betriebs; sie vertiefen ihr Wissen in der umwelt- und tiergerechten Produktions- und Verfahrenstechnik sowie im Ressourcenschutz und erwerben die fachtheoretischen Grundlagen der Berufsbildung und der Mitarbeiterführung.
2.
Im dreisemestrigen Studiengang der Abteilung Hauswirtschaft erwerben sie Wissen und Können zur Übernahme von Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten, hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und gehobenen Privathaushalten sowie zur Gründung und Führung von eigenständigen hauswirtschaftlichen Unternehmen und Einkommenskombinationen.
3.
Im zweisemestrigen Studiengang der Abteilung Hauswirtschaft erwerben die Studierenden Wissen und Können zur Leitung fremder landwirtschaftlicher Unternehmerhaushalte sowie zur Betreuung und Versorgung von Personen aller Altersgruppen unter besonderer Berücksichtigung sozialer und pädagogischer Aspekte; zudem erwerben sie Kompetenzen für die Existenzgründung.
4.
Im einsemestrigen Studiengang der Abteilung Hauswirtschaft erwerben die Studierenden Grundlagen für die Aufgaben im Haushalt und im landwirtschaftlich-hauswirtschaftlichen Unternehmen. Der Studiengang ermöglicht den Einstieg in das Berufsfeld Hauswirtschaft und dient der Förderung insbesondere von Frauen im ländlichen Raum. Die Studierenden erwerben Kompetenzen zur nachhaltigen Führung des eigenen oder fremden Haushalts, einschließlich des landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalts sowie für eine qualifizierte Tätigkeit im Bereich hauswirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere zur hauswirtschaftlichen Betreuung, Versorgung und Alltagsbegleitung von Personen und Personengruppen unterschiedlicher Altersstufen. Die Studierenden erwerben Kompetenzen als Basis für ein zusätzliches Einkommen, auch für den landwirtschaftlichen Betrieb sowie für die Übernahme von Bildungs- und Referententätigkeiten im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft.