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BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 05.09.2019
§ 1
Geltungsbereich
Diese Schulordnung gilt für die staatlichen Landwirtschaftsschulen, die staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft, die staatlichen Höheren Landbauschulen, die staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft, die staatlichen Technikerschulen für Waldwirtschaft, die staatliche Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau sowie für die staatliche Fachakademie für Landwirtschaft (Schulen) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium).