Inhalt

BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.09.2025
Fassung: 05.09.2019
§ 1
Geltungsbereich
Diese Schulordnung gilt für die staatlichen Landwirtschaftsschulen, die staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft, die staatlichen Höheren Landbauschulen, die staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft, die staatlichen Technikerschulen für Waldwirtschaft, die staatliche Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau, die staatliche Fachakademie für Landwirtschaft sowie für die staatliche Berufsfachschule für Agrartechnische Assistentinnen und Assistenten (Schulen) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium).