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HaR
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.02.2008
7.
Funktionskennzahl
Die Funktionskennzahl (FKZ) ist dreistellig. Ihre Zuordnung zu einer Zweckbestimmung ergibt sich aus dem Funktionenplan. Die Funktionskennzahl wird in einer besonderen Spalte neben der Titelnummer ausgebracht; sie dient finanzstatistischen Zwecken. Ihre Vorgabe ist zwingend erforderlich. Der Haushaltsvollzug wird durch die Funktionskennzahl nicht berührt.