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630-F Haushaltstechnische Richtlinien des Freistaates Bayern (Haushaltsaufstellungsrichtlinien – HaR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2008, Az. 11/23 - H 1007 - 002 - 6 107/08 (FMBl. S. 75)
Inhaltsübersicht:
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Erster Teil: Anwendung der HaR
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Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften für die Form der Veranschlagung
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Dritter Teil: Besondere Vorschriften für die Veranschlagung einzelner Ausgabearten
14. Personalausgaben
15. Stellen, Stellenpläne
16. Sächliche Verwaltungsausgaben
17. Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen) an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung
18. Baumaßnahmen
19. Sonstige Ausgaben für Investitionen (ohne Investitionsförderungsmaßnahmen)
20. Ausgaben für die Datenverarbeitung
21. Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX
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Vierter Teil: Zusätzliche Übersichten zum Haushaltsplan
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
HaR
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.02.2008
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Dritter Teil: Besondere Vorschriften für die Veranschlagung einzelner Ausgabearten
14. Personalausgaben
15. Stellen, Stellenpläne
16. Sächliche Verwaltungsausgaben
17. Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen) an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung
18. Baumaßnahmen
19. Sonstige Ausgaben für Investitionen (ohne Investitionsförderungsmaßnahmen)
20. Ausgaben für die Datenverarbeitung
21. Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX