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630-F Haushaltstechnische Richtlinien des Freistaates Bayern (Haushaltsaufstellungsrichtlinien – HaR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2008, Az. 11/23 - H 1007 - 002 - 6 107/08 (FMBl. S. 75)
Inhaltsübersicht:
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Erster Teil: Anwendung der HaR
1. Geltungsbereich
2. Anwendung der VV-BayHS
3. Anwendungszeitraum
Bereich erweitern
Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften für die Form der Veranschlagung
Bereich erweitern
Dritter Teil: Besondere Vorschriften für die Veranschlagung einzelner Ausgabearten
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Vierter Teil: Zusätzliche Übersichten zum Haushaltsplan
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
HaR
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.02.2008
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Erster Teil: Anwendung der HaR
1. Geltungsbereich
2. Anwendung der VV-BayHS
3. Anwendungszeitraum