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630-F Haushaltstechnische Richtlinien des Freistaates Bayern (Haushaltsaufstellungsrichtlinien – HaR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2008, Az. 11/23 - H 1007 - 002 - 6 107/08 (FMBl. S. 75)
Inhaltsübersicht:
Bereich erweitern
Erster Teil: Anwendung der HaR
Bereich reduzieren
Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften für die Form der Veranschlagung
4. Einzelpläne
5. Kapitel
6. Titel
7. Funktionskennzahl
8. Haushaltsvermerke
9. Verpflichtungsermächtigungen
10. Erläuterungen
11. Stellenplan
12. Aufstellung der Haushaltsvoranschläge
13. Vorlage der Unterlagen für die Finanzplanung
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Dritter Teil: Besondere Vorschriften für die Veranschlagung einzelner Ausgabearten
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Vierter Teil: Zusätzliche Übersichten zum Haushaltsplan
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
HaR
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.02.2008
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Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften für die Form der Veranschlagung
4. Einzelpläne
5. Kapitel
6. Titel
7. Funktionskennzahl
8. Haushaltsvermerke
9. Verpflichtungsermächtigungen
10. Erläuterungen
11. Stellenplan
12. Aufstellung der Haushaltsvoranschläge
13. Vorlage der Unterlagen für die Finanzplanung