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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren97-B Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Finanzen und für Heimat vom 28. November 2023, Az. 52-3524-2-6 und 62-FV 6220-1/58 (BayMBl. Nr. 622 )
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
  • Bereich reduzierenTeil 2 Infrastrukturförderung
  • 5. Fördervoraussetzungen
  • 6. Art und Umfang der Förderung
  • 7. Anmeldung der Investitionsvorhaben
  • 8. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
  • 9. Zuwendungsbescheid
  • 10. Änderung des Vorhabens
  • 11. Bewirtschaftung der Mittel
  • 12. Auszahlung der Mittel
  • 13. Rechnungslegung
  • 14. Nachweis der Verwendung
  • 15. Prüfung der Verwendung
  • Bereich erweiternTeil 3 Fahrzeugförderung
  • Bereich erweiternTeil 4 ÖPNV-Zuweisungen
  • Bereich erweiternTeil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 28.11.2023
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13.
Rechnungslegung
1Der Vorhabenträger hat eine Baurechnung nach Maßgabe der VV zu Art. 44 BayHO zu führen. 2Das Bauausgabebuch kann nach Anlage 4 (gegliedert zumindest nach den Hauptziffern des Finanzierungsplans) oder in anderer geeigneter Weise geführt werden.
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