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97-B Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Finanzen und für Heimat vom 28. November 2023, Az. 52-3524-2-6 und 62-FV 6220-1/58 (BayMBl. Nr. 622 )
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
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Teil 2 Infrastrukturförderung
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Teil 3 Fahrzeugförderung
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Teil 4 ÖPNV-Zuweisungen
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Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZÖPNV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 28.11.2023
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Anlagen
Anlage 1: Erklärung zur Subventionserheblichkeit der Angaben
Anlage 2: Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
Anlage 3: Zwischennachweis
Anlage 4: Übersicht über die Ausgaben
Anlage 5: Merkblatt zur Förderung von Betriebsleitsystemen (RBL/ITCS) von 06.2020
Anlage 6: Vereinfachter Verwendungsnachweis