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97-B Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Finanzen und für Heimat vom 28. November 2023, Az. 52-3524-2-6 und 62-FV 6220-1/58 (BayMBl. Nr. 622 )
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
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Teil 2 Infrastrukturförderung
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Teil 3 Fahrzeugförderung
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Teil 4 ÖPNV-Zuweisungen
25. Fördervoraussetzungen
26. Art und Umfang der Förderung
27. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
28. Zuwendungsbescheid
29. Bewirtschaftung der Mittel
30. Auszahlung der Mittel
31. Nachweis der Verwendung
32. Prüfung der Verwendung
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Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZÖPNV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 28.11.2023
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Teil 4
ÖPNV-Zuweisungen
25. Fördervoraussetzungen
26. Art und Umfang der Förderung
27. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
28. Zuwendungsbescheid
29. Bewirtschaftung der Mittel
30. Auszahlung der Mittel
31. Nachweis der Verwendung
32. Prüfung der Verwendung