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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren7912.5-U Richtlinien zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, Durchführung von Gartenschauen sowie von Wanderwegen und Unterkunftshäusern (Förderrichtlinien für Gartenschauen, Wanderwege und Unterkunftshäuser – FöR-GaWaU) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10. Januar 2025, Az. 66b-U8667.21-2024/5-15 (BayMBl. Nr. 42 )
  • Bereich reduzierenAbschnitt A: Gartenschauen
  • Bereich erweiternTeil I Erteilung des Zuschlags für die Ausrichtung einer Gartenschau: Maßgebliche Zielsetzungen, einzuhaltende Kriterien und Prozess
  • Bereich erweiternTeil II Förderung von dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
  • Bereich reduzierenTeil III Förderung der Ausgaben für die Ausrichtung (Vorbereitung und Durchführung) einer Gartenschau
  • 14. Zweck und Ziel der Zuwendung
  • 15. Gegenstand der Förderung
  • 16. Zuwendungsempfänger
  • 17. Art und Umfang der Zuwendung
  • 18. Durchführungshaushalt; Zuwendungsfähige Ausgaben; Einnahmen
  • 19. Mehrfachförderung
  • 20. Zuständigkeit, Antragstellung, Bewilligungsverfahren
  • 21. Beginn der Ausführung
  • 22. Auszahlung der Zuwendungsmittel
  • 23. Nachweis der Verwendung
  • Bereich erweiternTeil IV Förderung von längeren Veranstaltungsbeiträgen auf Gartenschauen
  • Bereich erweiternAbschnitt B: Wanderwege
  • Bereich erweiternAbschnitt C: Unterkunftshäuser
  • Bereich erweiternAbschnitt D: Schlussbestimmungen
  • [Schlussformel]

Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
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Teil III
Förderung der Ausgaben für die Ausrichtung (Vorbereitung und Durchführung) einer Gartenschau

14. Zweck und Ziel der Zuwendung
15. Gegenstand der Förderung
16. Zuwendungsempfänger
17. Art und Umfang der Zuwendung
18. Durchführungshaushalt; Zuwendungsfähige Ausgaben; Einnahmen
19. Mehrfachförderung
20. Zuständigkeit, Antragstellung, Bewilligungsverfahren
21. Beginn der Ausführung
22. Auszahlung der Zuwendungsmittel
23. Nachweis der Verwendung
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