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7912.5-U Richtlinien zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, Durchführung von Gartenschauen sowie von Wanderwegen und Unterkunftshäusern (Förderrichtlinien für Gartenschauen, Wanderwege und Unterkunftshäuser – FöR-GaWaU) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10. Januar 2025, Az. 66b-U8667.21-2024/5-15 (BayMBl. Nr. 42 )
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Abschnitt A: Gartenschauen
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Teil I Erteilung des Zuschlags für die Ausrichtung einer Gartenschau: Maßgebliche Zielsetzungen, einzuhaltende Kriterien und Prozess
1. Maßgebliche Zielsetzungen für Investitionen und Veranstaltung
2. Einzuhaltende Kriterien für die Erteilung des Zuschlags für die Ausrichtung einer Gartenschau
3. Erteilung des Zuschlags für die Durchführung einer Gartenschau
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Teil II Förderung von dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
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Teil III Förderung der Ausgaben für die Ausrichtung (Vorbereitung und Durchführung) einer Gartenschau
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Teil IV Förderung von längeren Veranstaltungsbeiträgen auf Gartenschauen
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Abschnitt B: Wanderwege
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Abschnitt C: Unterkunftshäuser
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Abschnitt D: Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
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Teil I
Erteilung des Zuschlags für die Ausrichtung einer Gartenschau: Maßgebliche Zielsetzungen, einzuhaltende Kriterien und Prozess
1. Maßgebliche Zielsetzungen für Investitionen und Veranstaltung
2. Einzuhaltende Kriterien für die Erteilung des Zuschlags für die Ausrichtung einer Gartenschau
3. Erteilung des Zuschlags für die Durchführung einer Gartenschau