Inhalt
20.
Zuständigkeit, Antragstellung, Bewilligungsverfahren
20.1
Bewilligungsbehörde
Zuständig ist die für die Förderung gemäß Nr. 9.1 bestimmte Bewilligungsbehörde.
20.2
Antragstellung, Antragsunterlagen
1Zuwendungsanträge sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. 2Als Antrag auf Zuwendungsgewährung ist das Formblatt „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ (abrufbar unter http://www.stmuv.bayern.de/ministerium/foerderung/) zu verwenden. 3Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
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Konzept Durchführung Gartenschau (Detaillierungsgrad gemäß aktuellem Planungsstand),
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gesonderte, aussagekräftige Darstellung, aus der ersichtlich wird, welche Maßnahmen geplant und Anstrengungen unternommen werden, um die Gartenschau so klimaneutral wie möglich zu gestalten,
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Entwurf des Durchführungshaushalts gemäß dem Schema der ByLGS GmbH mit Gegenüberstellung von geplanten Ausgaben und Einnahmen.
20.3
Bewilligungsverfahren
Die Bewilligungsbehörde prüft die Fördervoraussetzungen und entscheidet über den Antrag durch Zuwendungsbescheid.