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FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
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7912.5-U

Richtlinien zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, Durchführung von Gartenschauen sowie von Wanderwegen und Unterkunftshäusern (Förderrichtlinien für Gartenschauen, Wanderwege und Unterkunftshäuser – FöR-GaWaU)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 10. Januar 2025, Az. 66b-U8667.21-2024/5-15
(BayMBl. Nr. 42 )

Zitiervorschlag: Förderrichtlinien für Gartenschauen, Wanderwege und Unterkunftshäuser (FöR-GaWaU) vom 10. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 42)
1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen für dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen (Gartenschauen), für die Durchführung von Gartenschauen einschließlich längerer Veranstaltungsbeiträge, für Wanderwege und für Unterkunftshäuser. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.