Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.02.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 10.01.2025
23.
Nachweis der Verwendung
1Für die Ausrichtung (Vorbereitung und Durchführung) einer Gartenschau ist der Verwendungsnachweis innerhalb eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 2Der Verwendungsnachweis ist mit Formblatt Muster 4 zu Art. 44 BayHO zu erbringen (abrufbar unter http://www.stmuv.bayern.de/ministerium/foerderung/). 3Als ergänzende Unterlage zu Nr. 5 „Zahlenmäßiger Nachweis“ ist dabei ein bestätigter Abschluss des Durchführungshaushalts beizulegen. 4Gegenüber dem Zuwendungsempfänger ist dies im Zuwendungsbescheid festzulegen.