Inhalt
14.
Zweck und Ziel der Zuwendung
1Gartenschauen haben sich zu einer maßgeblichen Plattform in der öffentlichen Kommunikation und Vermittlung wichtiger Themen und Zielsetzungen des StMUV (beispielsweise Biodiversität in Kommunen, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in den Städten) entwickelt. 2Die Durchführung von attraktiven und publikumswirksamen Gartenschauen liegt daher im erheblichen staatlichen Interesse. 3Zweck der Zuwendung ist, durch eine staatliche Beteiligung an den Ausgaben für die Vorbereitung und Durchführung einer Gartenschau die Bereitschaft interessierter Kommunen zu deren Ausrichtung zu erhöhen und – insbesondere hinsichtlich der bereits bestimmten Ausrichtungskommunen – zu festigen. 4Ziel ist dabei, bei zukünftigen Ausschreibungen eine Bewerbungssituation zu erreichen, die für jedes Gartenschaujahr als Ergebnis eines Wettbewerbs einen Zuschlag für ein ambitioniertes und fachlich hochwertiges Projekt ermöglicht.