Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2030

14.   Inkrafttreten; Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft. 3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 6. September 2001 (AllMBl. 2001, S. 382) tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.