Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2030

8.   Dienstausweis und Dienstabzeichen

8.1   Dienstausweis

1Das Ministerium überlässt den unteren Naturschutzbehörden das elektronische Muster des Dienstausweises für Angehörige der Naturschutzwacht (siehe Anlage 3). 2Über die ausgegebenen Dienstausweise hat die untere Naturschutzbehörde ein Verzeichnis zu führen.

8.2   Dienstabzeichen

1Die unteren Naturschutzbehörden fordern rechtzeitig vor der Bestellung der Angehörigen der Naturschutzwacht bei den höheren Naturschutzbehörden die erforderlichen Dienstabzeichen an. 2Die höhere Naturschutzbehörde wendet sich bei Bedarf an das Ministerium.