Inhalt

Text gilt ab: 14.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

16.   Hinweis auf Elementarschadensversicherung

Den Soforthilfeempfängern sollte in den Bewilligungsbescheiden empfohlen werden, sich nachhaltig um den Abschluss einer Elementarschadensversicherung zu bemühen bzw. den Umfang einer ggf. bereits bestehenden Elementarschadensversicherung soweit wie nötig zu erweitern.