Inhalt

Text gilt ab: 14.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

8.   Einholung von Vergleichsangeboten

1Ab einem geschätzten Auftragswert von 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind vor der Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen, Ersatzbeschaffung) im Regelfall drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. 2Die Anforderung der Angebote ist zu dokumentieren. 3Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert unter 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ebenfalls zu beachten.4§ 12 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gilt entsprechend.