Inhalt

Text gilt ab: 14.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

10.   Prosperitätsprüfung

Da es sich um eine besondere staatliche Leistung zur Beseitigung entstandener Schäden durch eine Naturkatastrophe zur Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit handelt, findet eine Prüfung der Bedürftigkeit im Rahmen der Gewährung der Soforthilfe nach diesen Richtlinien nur in begründeten Ausnahmefällen statt.